Mitglied werden

Jedes kann nur Jahr nur eine bestimmte Anzahl an Jahreskarten und Tageskarten ausgeben werden. Die Anzahl wird von der von der zuständigen Fischereibehörde nach eindeutigen Kriterien festgelegt. Damit ist auch die Anzahl der aktiven Fischer, die eine Fischereierlaubnis erhalten, klar limitiert.

Wir haben eine sehr hohe Anzahl an Anfragen auf Mitgliedschaft, die wir aus den oben genannten Gründen leider nicht alle abdecken können. Nutzen Sie alternativ zu einer Mitgliedschaft, die Möglichkeit eine Jahreskarte für den Hollerner See zu beantragen oder senden Sie und einen ausgefüllten Mitgliedsantrag zu und wir setzten Sie mit Ihrer Erlaubnis auf die Warteliste. Sobald ein Platz im Verein frei wird, melden wir uns bei Ihnen.

Mitglieder, die schon lange in unserem Verein sind und sich für vorübergehend für eine passive Mitgliedschaft entschlossen haben, also keine Fischereierlaubnis beanspruchen, haben, wenn sie sich im folgenden Jahr wieder für eine aktive Mitgliedschaft entscheiden, primär Vorrang gegenüber Neuaufnahmen. Der Antrag des Wechsels von passiv zu aktiv muss bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgen. Auch hier besteht kein garantierter Anspruch auf eine Fischereierlaubnis.