Fischereiaufsicht
Für die Kontrolle und Umsetzung der staatlichen Gesetze und Verordnungen, der Gewässerordnung des Vereins sowie der Schonmaße, Schonzeiten und Gewässersperren wurden die unten gelisteten Fischereiaufseher bestellt. Diese sind an allen Vereinsgewässern zur Kontrolle berechtigt. Sie sind auch Ansprechpartner bei Verunreinigungen, Fischereiverstößen, Beschwerden usw. Jeder Fischereiaufseher verfügt über eine Dienstnummer, die sowohl auf der Dienstmarke, als auch auf dem Dienstausweis sichtbar ist. Am Hollerner See sind zusätzlich die Fischereiaufseher des Fischereiverein Fischwaid München e.V. zu Kontrollen berechtigt.