Seit 2022 profitieren die Mitglieder des Fischereiverein Eching e.V. von einer neuen Gewässerordnung, kurz GWO. Die neue GWO bringt über ein Dutzend Änderungen mit sich und orientiert sich im Wesentlichen am Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG) und dessen Ausführungsverordnung (AVBayFIG).

Fischereiverein Eching e.V. - Spinnangeln am Echinger See

Neue GWO ab 2022. Mehr Freiheiten für die Mitglieder.

Auf zusätzliche Regelungen verzichtet der Fischereiverein weitestgehend, um übermäßige Einschränkungen zu vermeiden. So will man den Mitgliedern möglichst viele Freiheiten bei der Ausübung ihres Hobbys lassen. Zu den wichtigsten Änderungen der GWO zählen die Aufhebung des Nachtfischverbots und die Reduzierung der Gewässersperren auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Das Nachtfischverbot, das abgesehen vom Hollerner See für alle Gewässer des Vereins bis 2022 bestand, hatte immer wieder zu heftigen Diskussionen im Verein geführt. Gleiches gilt für die Freigabe der Gewässer für die Fischerei. Lediglich der Hollerner See durfte das ganze Jahr befischt werden.

Seitens der Mitglieder war es nicht nachvollziehbar, weshalb der damals amtierende Vorstand weiter an den Regelungen festgehalten hatte. Das, obwohl es von der Gesetzgebung her längst keine Einschränkungen mehr gab. Das Nachtfischverbot wurde bereits 2015 in ganz Bayern aufgehoben. Mit der neuen GWO reagiert der neue Vorstand 2022 auf die Wünsche der Mitglieder.

Alle Seen können nun, abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Besatzsperren, ganzjährig rund um die Uhr befischt werden. Lediglich Eisfischen bleibt aus Sicherheitsgründen verboten. Durch die Änderungen kommt man jetzt nicht nur den Wünschen der Mitglieder entgegen, sondern verbessert die allgemeine Situation an den Gewässern. Hier vor allem am Echinger See und Hollerner See. Beides sind Gewässer, die besonders während der warmen Jahreszeit auch von anderen Interessensgruppen genutzt werden.

Durch die neue Regelung verteilt sich der Angeldruck besser über das gesamte Jahr hinweg. Dies auch, weil man zusätzlich die Besatzzeiten weiter ins Frühjahr bzw. in den Herbst hinein verlegt hat. Fischer können jetzt ihrem Hobby nachgehen, wenn Badegäste und Wassersportler den See kaum aufsuchen. Die Angler haben nun auch die Möglichkeit, die kühleren Abend- und Morgenstunden als auch die Nacht zu nutzen. Das ist ohnehin die Zeit, in der sich Fischer, Badegäste und Wassersportler am wenigsten behindern, aber auch die Zeit, in der das Angeln gerade an heißen Tagen am effektivsten ist. Auch die immer milder werdenden Winter können nun durch die Änderung zum Fischen genutzt werden.

Mit der neuen GWO wird dem Angler aber auch mehr Verantwortung übertragen. Seit 2022 müssen auch die Tage, an denen nichts gefangen wird, protokolliert werden. Zusätzlich muss Ende des Jahres für jedes Gewässer eine Fangliste ausgefüllt werden. Nur so ist am Ende ein effizientes Gewässermanagement möglich. Der Angeldruck ist besser messbar. Besatz und Fang werden von der Behörde kontrolliert. Schon alleine deshalb ist eine genaue Aufzeichnung nötig.

Text/Foto: © Boris Baumann