Mitglied werden
Wenn Sie Mitglied im Fischereiverein Eching e.V. werden möchten, müssen Sie zunächst ein Jahr als Mitglied auf Probe absolvieren. So haben wir die Möglichkeit Sie kennen zu lernen und Sie können ein Jahr lang alle Gewässer des Vereins in Ruhe ansehen und befischen und sich einen Eindruck zu verschaffen. Ein Anspruch auf einen Platz als Mitglied besteht nicht.
Wir können jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl an Jahreskarten und Tageskarten ausgeben. Die Anzahl wird von der von der zuständigen Fischereibehörde nach eindeutigen Kriterien festgelegt. Damit ist auch die Anzahl der aktiven Fischer, die eine Fischereierlaubnis erhalten, klar limitiert.
Mitglieder, die schon lange in unserem Verein sind und sich für vorübergehend für eine passive Mitgliedschaft entschlossen haben, also keine Fischereierlaubnis beanspruchen, haben, wenn sie sich im folgenden Jahr wieder für eine aktive Mitgliedschaft entscheiden, primär Vorrang gegenüber Neuaufnahmen. Der Antrag des Wechsels von passiv zu aktiv muss bis zum 30.09 des laufenden Jahres erfolgen. Auch hier besteht kein garantierter Anspruch auf eine Fischereierlaubnis.
Wichtiger Hinweis!
Das Kontingent an Fischereierlaubnisscheinen für 2023 ist erschöpft. Wir können keine weiteren Mitglieder aufnehmen und es stehen keine Fischereierlaubnisscheine für Gastfischer zur Verfügung. Für den Hollerner See und den Echinger See werden Tageskarten ausgegeben.